Ihr Experte für Wasserproben im Allgäu
Seit vielen Jahren bin ich im Gesundheitswesen als Hygienefachmann für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention tätig. Zu meinen Aufgaben gehört auch die Überwachung der Wasserqualität in den Gesundheitseinrichtungen.
Daher bin ich der perfekte Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Qualität ihres Trinkwassers geht. Ich bin nicht nur berechtigt die Proben zu entnehmen, sondern kann Sie auch umfassend beraten, wenn Sie Probleme mit der Trinkwasserqualität haben sollten. Sie haben individuelle Wünsche und Anforderungen? Kein Problem, ich finde die passende Lösung für Sie.
Mein Komplettangebot für Sie:
- Prüfung der Wasserinstallation: Im Rahmen der gesetzlichen Untersuchungpflicht, anhand der Planungsunterlagen.
- Probenahme und Analyse: Von der vorschriftsmäßigen Probenentnahme, Kennzeichnung, Dokumentation bis hin zum Kühltransport zum akkreditierten Labor, das die Analyse durchführt.
- Beratung bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte: Das Analysenergebnis überschreitet die technischen Maßnahmenwerte? Ich veranlasse die vorgeschrieben Folgeuntersuchung und berate Sie über effektive, allgemeine Maßnahmen zur Beseitigung des Problems.
Kontakt
Ich würde mich freuen, wenn ich Sie in Sachen Wasserproben unterstützen kann! Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich einfach an.
- 08366 / 23 80 414
- 0151 110 94 777
- info@legionellenjaeger.com
Leistungen
Kaltwasseruntersuchungen Mikrobiologie
Dadurch erfahren Sie, ob Ihr (kaltes) Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung mikrobiologisch in Ordnung ist.
Legionellenproben im Warmwassersystem
Untersuchung des Warmwassersystems, ob die Keimlast die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreitet.
Schwimmbadwasserproben
Auch für das Schwimmbad gibt es festgelegte Parameter, die es einzuhalten gilt, um ein unbeschwertes Badevergnügen für Ihre Gäste zu garantieren.
Weitere Probennahmen
Sie nutzen Wasser aus der eigenen Quelle, nutzen Wasser in der Milchbearbeitung oder möchten freiwillig die Qualität ihrer Viehtränke kontrollieren? Kontaktieren Sie mich gerne!
Die wichtigsten Fragen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Wasserproben:
Bereits am 1.11.2011 trat eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft, die Betreibern von gewerblichen und öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen mit Trinkwassererwärmern eine Untersuchung auf Legionellen vorschreibt.
Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhanden sind. Von dort aus gelangen sie in die Trinkwasserinstallation. Ideale Lebens- und Vermehrungsbedingungen finden sich in Warmwasserleitungen im Temperaturbereich von 20°C bis 55°C. Auch stagnierendes Wasser (selten oder nicht mehr genutzte Trinkwasserleitungen) begünstigt ihre Vermehrung.
Bei Wassertemperaturen von 55°C und mehr sterben die Bakterien im Wasser ab.
Kommt es zu einer Übertragung auf den Menschen, können die Bakterien Krankheitsbilder hervorrufen, die von leichteren, grippalen Infekten bis hin zu schweren Lungenentzündungen reichen.
Die Übertragung erfolgt als Aerosol, z.B. beim Duschen – der Erreger muss also eingeatmet (nicht getrunken) werden, um in die Lunge zu gelangen.
Bei den oben genannten Wassertemperaturen, geringer Durchflussmenge (wenig benutzte Wasserleitungen oder zu dick dimensionierte Wasserleitungen mit niederer Durchflussgeschwindigkeit) oder massiver Biofilmbildung im Leitungssystem können sehr hohe Keimzahlen erreicht werden.
Mit Inkrafttreten der Änderung besteht für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet (ab einem Speicherinhalt > 400 Liter und /oder Rohrvolumen > 3 Liter in der Rohrleitung zwischen dem Ausgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle), eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt, sofern das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Jeder Betroffene muss unaufgefordert 1x jährlich eine Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen durchführen.
Weiterhin gilt die Anzeigepflicht, wenn sich in der Hausinstallation Duschen befinden (hierdurch entsteht eine Wasservernebelung). Dies betrifft unter anderem Krankenhäuser, Altenheime, Hotels, vermietete Wohngebäude, Bäder-, Sport- und Industrieanlagen und Campingplätze. Die Anzeigepflicht gilt für alle bestehenden Anlagen, jedoch nicht für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser.
Die Wasserproben dürfen nur von speziell geschulten Probenehmern entnommen werden.
Gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung sind Proben zu entnehmen (orientierende Untersuchung)
- am Abgang aus dem Warmwasserbereiter bzw. –speicher
- am Wiedereintritt aus der Zirkulationsleitung in den Warmwasserbereiter bzw. –speicher
- an jeder Steigleitung an der Probenentnahmestelle mit der längsten Fließstrecke zum Trinkwassererwärmer. Bei einer größeren Anzahl von Steigleitungen kann nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt eine Beschränkung auf repräsentative Bereiche erfolgen.
Ist eine Trinkwasserinstallation von der Untersuchungspflicht betroffen, werden die Probenahmestellen am besten mit Fachbetrieb festgelegt. Sofern keine geeigneten Probenahmestellen vorhanden sind, sind sie nachzurüsten.
Der Legionellennachweis aus Trinkwasser darf nur durch akkreditierte Laboratorien durchgeführt werden. Der Probenehmer muss ebenfalls im Qualitätsmanagement des Labores eingebunden sein. Es erfolgt jährlich ein verpflichtendes Audit, eine Überprüfung des Probenehmers vor Ort. Auch gehören nach der Trinkwasserverordnung regelmäßige Auffrischschulungen zur Pflicht eines Probenehmers.
Die Ergebnisse werden vom Labor in Schriftform an den Auftraggeber übermittelt.
Zur Beurteilung der Ergebnisse wurde ein so genannter „Technische Maßnahmewert“ von 100 KBE (Koloniebildende Einheiten) pro 100 mL Wasser eingeführt. Der technische Maßnahmenwert wird als ein Wert definiert, bei dessen Erreichen oder Überschreitung eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Ergebnisse unterhalb des technischen Maßnahmewertes gelten als unbedenklich. Ist der Wert erreicht, oder überschritten, ist das Gesundheitsamt unverzüglich vom Betreiber zu informieren. Über weitere Maßnahmen bei erhöhten Keimzahlen entscheidet das Gesundheitsamt.
Zoltán Szabó
Haager Straße 8
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